Montag, 27. April 2009
Entwerter
«Das ist nicht erlaubt.» sagt der Kondukteur zum dritten mal und schaut beinahe fassungslos auf die Fahrkarte mit dem handschriftlich eingetragenen Reisedatum. «Das müssen Sie abstempeln, entwerten, am Bahnhof. Aber so, nein so ist das nicht erlaubt.» Dann sagt er nichts mehr und schaut nur noch stumm auf die Fahrkarte. Nach einer Weile dreht er das Papierfetzchen um und liest den Text auf der Rückseite. Ja, dort steht es tatsächlich. In winzig kleinen Lettern, drei Sprachen und bestem Beamtendeutsch: Die Anzahl benötigter Felder muss unmittelbar vor Bezug der auf der Vorderseite definierten Leistung abgestempelt werden. Sind keine Entwerter vorhanden, ist der Geltungstag mit Kugelschreiber in einem freien Feld und zwar von unten nach oben einzutragen. Ein von Hand beschriftetes Feld darf am Entwerter nicht nochmals entwertet werden. Wo Entwerter vorhanden sind, ist der handschriftliche Eintrag des Geltungstages nicht gestattet. Fehlt die Entwertung oder ist der Geltungstag nicht eingetragen ist ein Zuschlag zu bezahlen. Ja, das alles liest er, der gewissenhafte Mann. Und dann fasst er es sogar noch zusammen: «Sehen Sie, es ist nicht erlaubt.» Aber was weiter geschehen soll, verrät er nicht. Er weiss es auch nicht. Schaut immer noch auf die Fahrkarte, jetzt wieder auf die Vorderseite. Ratlos wie ein schlechter Schachspieler. Der Zug bremst, nächste Station. Ich schlage vor, rasch auszusteigen und die Fahrkarte einfach hier zu entwerten. Das macht ihn zwar nicht glücklich, aber er hat auch nichts dagegen. Er kommt sogar mit. Auf dem Bahnsteig frage ich ihn, wo ich nun dieser Apparat sei. «Ja grad hier. Die sind immer so aufgestellt, dass man sie grad sieht.» Es wäre zwar übertrieben zu sagen, dass der Hauch eines Triumphes seine Züge gestreift hätte, aber ganz falsch wäre es auch nicht.